Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Team Tejbrant GmbH

1.    Allgemeines

Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen.

2.    Angebote

  • Unsere Angebote sind freibleibend.
  • Alle Vereinbarungen werden erst mit schriftlicher Bestätigung des Auftragnehmers verbindlich. Entsprechendes gilt für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden.
  • Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
  • Insbesondere Abmachungen, die mündlich getroffen werden, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung

3.    Preise

  • Die Angebotspreise sind fest und verstehen sich rein netto einschließlich Verpackung ab Werk.
  • Sind keine Frachtkosten ausgewiesen, so erfolgt die Liefe­rung frachtfrei.
  • Änderungen gegenüber Angebotsspezifikation werden gesondert in Rechnung gestellt.
  • Die am Liefertag geltende Mehrwertsteuer wird hinzugerechnet.

4.    Lieferzeiten

  • Die im Angebot angegebenen Lieferfristen gelten nach Auf­tragseingang sowie Klärung der technischen und kommer­ziellen Bedingungen. Lieferzusagen werden nach besten Möglichkeiten eingehalten. Für rechtzeitige Ankunft der Sen­dung übernehmen wir keine Gewähr.
  • Ereignisse höherer Gewalt, Streik, Betriebs-, Vertriebs- oder Versorgungsstörungen bei uns oder unseren Vorlieferanten befreien uns von unseren Vertragspflichten.
  • Wir sind jedoch zur Nachlieferung berechtigt, Regressan­sprüche können aus vorerwähnten Gründen nicht geltend gemacht werden.
  • Nimmt der Auftraggeber die Bestellung nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit ab, so stellen wir die Lieferung zum vereinbarten Preis in Rechnung. Die Bezahlung hat so zu erfolgen, als wenn die Lieferung erfolgte. Die Lagerung erfolgt auf Gefahr und zu Lasten des Auftraggebers.
  • Wir sind zu Teillieferungen oder Teilleistungen berechtigt. Über die entsprechenden Lieferungen und Leistungen können wir Teilrechnungen erstellen.
  • Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Auftraggebers voraus.

5.    Versand

  • Der Versand erfolgt nach billigem Ermessen des Auftrag­nehmers mit Lkw, Bundespost oder Kurierdienst frei erreich­barer Verwendungsstelle oder mit Bundesbahn frei Bestim­mungsbahnhof.
  • Die Gefahr geht mit Übergabe an den Frachtführer auf den Käufer über, auch wenn frachtfrei geliefert wird. Für Trans­portschäden übernehmen wir keine Haftung.
  • Erkennbare Transportschäden wird der Empfänger sofort dem Frachtführer oder dessen Beauftragten melden und sich auf dem Frachtbrief bestätigen lassen. Da Beanstan­dungen nur innerhalb von 5 Tagen nach Empfang beim Frachtführer geltend gemacht werden können, muss uns der Schaden  spätestens innerhalb von 3 Tagen gemeldet werden.
  • Sofern der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

6.    Technische Änderungen

Im Rahmen weiterer technischer Verbesserungen behalten wir uns Ausführungsänderungen, auch im Interesse der Qualität, gegenüber unserer Produktbeschreibung vor.

7.    Montage

  • Vereinbarte Montageleistungen sind auf Basis Normal­arbeitszeit kalkuliert.
  • Wenn nicht anders vereinbart, gelten folgende Voraus­setzungen:
  • Bauseitige Demontage eventuell vorhandener Einrichtungen,
  • Bauseitige Vorbereitung des Standortes zur Durchführung der Endmontage,
  • Bereitstellung eines Krans bzw. Gabelstaplers zum Entladen und zur Endmontage nach Vereinbarung,
  • Ausreichend Platz und eine geeignete Zufahrt für die Anlieferung per LKW sowie ausreichend Platz für einen geeigneten Kran während der Dächermontage !!
  • Bereitstellung geeigneter Fundamente bzw. anderer Befesti­gungs- und Montageeinrichtungen nach unseren Anga­ben, soweit diese nicht Bestandteil unseres Auftrages sind,
  • Bauseitige Einholung sämtlicher erforderlichen Genehmigungen,
  • Üblicher Montageablauf: Montage aller Unterkonstruktionen der Überdachungen im Verbund, Aufsetzen aller Dächer als Gesamtmaßnahme im Verbund, Komplettierung der Bauwerke inkl. Verglasung,
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  • Nicht zum Leistungsumfang gehören:
  • Kabel, Rohr- und Leitungsverlegung,
  • Anschluss von el. Leitungen oder Rohrverbindungen,
  • Absicherung der Baustelle während der Baumaßnahmen,
  • Unterfütterung von Fußplatten, Erd-Schacht-Beton-Pflasterarbeiten,
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8.    Schutzrechte

An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich der Auftragnehmer Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen ohne Einwilligung des Auftragnehmers Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlan­gen unverzüglich an ihn zurückzusenden.

9.    Haftung

  • Unsere Haftung bezieht sich auf einwandfreie Verarbeitung, Ver­wendung zweckentsprechender Werkstoffe, sorgfältige Aus­führung sowie standfeste und haltbare Konstruktion. Even­tuell festgestellte Mängel müssen sofort, spätestens inner­halb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware, angezeigt werden. Unsere Haftung erstreckt sich auf Ersatz fehlerhafter Gegenstände oder Teile bzw. fehlerhafter Ausführung der Leistung.
  • Ersatzansprüche sind nur auf die einzelnen schadhaften Teile beschränkt. Hierfür gelten unsere Lieferungen als teil­bare Leistung. Bei Erhebung von Mängelrügen ist der Käufer nicht entbunden, unsere Rechnung fristgerecht zu begleichen.
  • Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige Ansprüche aus der Produzentenhaftung bleiben unberührt.

10.    Abnahme

  • Die Abnahme erfolgt auf Veranlassung des Auftragnehmers.
  • Die Abnahme hat spätestens 7 Tage  nach schriftlicher Nennung der Fertigstellung zu erfolgen. Die Abnahme wird in einem Abnahmeprotokoll vom Auftraggeber bestätigt.
  • Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
  • Eine Anlage gilt auch dann als abgenommen, wenn die Abnahme nicht innerhalb der vorgesehenen Frist erfolgte bzw. die Anlage nach Fertigstellung vom Auftraggeber im Rahmen ihrer Bestimmung wirtschaftlich genutzt wird.

11.    Gewährleistung

  • Unsere Produkte unterliegen der Gewährleistung lt. VOB / B aktuelle Fassung, derzeit 4 Jahre,  (gerechnet ab Zeit­punkt der Lieferung ab Werk, bzw. Abnahme), es sei denn, es wurde anderes vereinbart. Elektrische und/ oder elektronische Bauteile unterliegen nur einer Gewährleistung mg von 2 Jahren!
  • Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind natürlicher Verschleiß, Verbrauch, unsachgemäße Behandlung bzw. Nutzung.
  • Einer fristgerechten Mängelrüge des Auftraggebers werden wir nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung entsprechen. Ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich oder gelingt uns die Nachbesserung oder Ersatzlieferung in einem angemessenen Zeitraum nicht bzw. verweigern wir oder verzögern wir schuldhaft die Nachbesserung oder Ersatzlieferung, so ist der Auftraggeber berechtigt Wandlung des Vertrages oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

12.    Zahlung

  • Zahlungsziel:
    Nach Vereinbarung !
  • Wenn nicht anders ausgewiesen, hat die Zahlung für Liefe­rungen und Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Rech­nungslegung netto auf unser Konto zu erfolgen.
  • Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt; Zinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

13.    Besondere Vereinbarungen

Mündliche Vereinbarungen oder Nebenabreden haben nur Gül­tigkeit, wenn diese von uns schriftlich bestätigt wurden. Bera­tungen und Auskünfte geben wir nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.

14.    Eigentumsvorbehalt

  • Gelieferte Ware  bleibt bis zur Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung bestehenden Forderungen unser Eigentum.
  • Der Auftragnehmer ist berechtigt, über die in unserem Eigentum stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsrang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind unzulässig.
  • Bei der Verarbeitung unserer Ware durch den Auftraggeber gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an den neu entstandenen Waren. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu den anderen Materialien.
  • Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurück zu nehmen oder ggf. die Abtretung der Herausgabeansprüche des Auftraggebers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns, liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
  • Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Auftraggeber bereits jetzt im Umfang unseres Eigentumsvorbehaltes an den verkauften Waren zur Sicherung an uns ab.
  • Auf unser Verlangen hat uns der Auftraggeber alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren  und über den Bestand aller unser abgetretenen Forderungen aus dem Verkauf der Waren, an dem uns Eigentumsrechte zustehen, zu geben, sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Auftraggebers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

15.    Gerichtsstand

  • Gerichtsstand für alle sich im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis – auch aus Rücktritt – ergebenden Streitigkeiten ist das Amts- / Landgericht Potsdam.
  • Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und uns gilt das nationale Recht der Bundesrepublik Deutschland.

16.    Salvatorische Klausel

Sollte eine dieser Bedingungen in den Allgemeinen Geschäftsbeziehungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hievon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen  bleiben nicht berührt.